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Tierversuche

Regelungen zur Kosmetik

 
 

Rechtslage Bundesrepublik Deutschland

Die Vermarktung von Kosmetika wird im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der nachgeschalteten Kosmetikverordnung geregelt.
 
In Deutschland sind zwar seit 1998 laut § 7 (5) Tierschutzgesetz Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika verboten. Dies kann jedoch nicht verhindern, dass in Drittländern in Tierversuchen getestete Kosmetika hier verkauft werden dürfen, oder dass für neue Chemikalien, die in Kosmetika verarbeitet werden, Tierversuche nach dem Chemikaliengesetz durchgeführt werden.
 
Bis zum 11.09.2004 musste die Bundesregierung die Vorgaben der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie (s.u.) in nationales Gesetz umsetzen. Leider hat es die Bundesregierung versäumt, strengere Maßgaben als im EU-Recht verankert, in Deutschland einzuführen, so dass auch hier weiterhin tierquälerisch entwickelte Kosmetika auf den Markt kommen werden.

Die Akademie für Tierschutz hat sich dafür eingesetzt, dass Deutschland in Bezug auf die Abschaffung von Tierversuchen auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle einnimmt:



Rechtslage EU

Im März 2003 wurde die 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie veröffentlicht, die die Durchführung von Tierversuchen für Kosmetika sowie die Vermarktung von in Tierversuchen getesteten Produkten regelt. Aus Tierschutzsicht völlig unbefriedigend ist die lange Verzögerung bis ein vollständiges EU-weites Tierversuchsverbot (2009) und Vermarktungsverbot (frühestens 2013) in Kraft tritt. In zahlreichen Stellungnahmen haben wir uns für ein sofortiges und striktes Vermarktungs- und Tierversuchsverbot eingesetzt:



 
  Mehr zu diesem Thema:
EU-Kosmetikrichtlinie
Deutscher Tierschutzbund: Allgemeine Informationen zu Tierversuchen für Kosmetika
Deutscher Tierschutzbund: Stoppt Tierversuche für Kosmetika
Deutscher Tierschutzbund: Kosmetik-Positivliste
 
 

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