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Rechtsakte der Europäischen Union |
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In der Europäischen Union sind verschiedene Rechtsakte vorgesehen, die auch für den Tierschutz Anwendung finden:
- Verordnungen: Sie sind unmittelbar gültig und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich, ohne dass es nationaler Umsetzungsmaßnahmen bedarf.
- Richtlinien: Sie binden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die innerhalb einer bestimmten Frist zu erreichenden Ziele; sie überlassen den nationalen Behörden jedoch die Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Richtlinien müssen entsprechend den einzelstaatlichen Verfahren in nationales Recht umgesetzt werden.
- Entscheidungen und Beschlüsse: Sie sind für die Empfänger rechtlich verbindlich. Sie bedürfen daher keiner nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Entscheidungen können an Mitgliedstaaten, Unternehmen oder Einzelpersonen gerichtet sein.
- Empfehlungen und Stellungnahmen: Sie sind nicht verbindlich.
Die tierschutzrelevanten Verordnungen und Richtlinien im Einzelnen:
Für den Tierschutzbereich von Bedeutung sind darüber hinaus die so genannten Veterinärkontrollrichtlinien. Ihr wesentliches Ziel besteht darin, die bisherigen Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft abzulösen und einheitliche Kontrollen der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Gemeinschaft einzurichten. Dieses Kontrollkonzept geht für den innergemeinschaftlichen Verkehr vom Grundsatz der Verlagerung der Kontrollen auf den Abgangsort aus. Es erfordert eine intensive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission. Die Richtlinien haben insbesondere Auswirkungen auf die Regelungen hinsichtlich des Transports von Tieren.
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