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Tiertransporte |
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Tiertransporte in Deutschland sind durch die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV) sehr detailliert geregelt. Die grausamen Zustände grenzüberschreitender bzw. ausländischer Tiertransporte bleiben durch die nationalen Regelungen weitgehend unberührt. Generell nicht anwendbar ist die TierSchTrV für den privaten Transport von Tieren.
Im zentralen Abschnitt der TierSchTrV (§ 4) sind folgende Grundsätze für den Transport von (kommerziellen) Tieren festgelegt:
- Wirbeltiere dürfen nur befördert werden, sofern ihr körperlicher Zustand den geplanten Transport erlaubt und für den Transport sowie die Übernahme der Tiere am Bestimmungsort die erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind.
- Während des Transports muss den Tieren genügend Raum zur Verfügung stehen. Werden mehrere Tiere transportiert, so muss jedem Tier ein uneingeschränkt benutzbarer Raum zur Verfügung stehen, der so bemessen ist, dass alle Tiere in ihrer natürlichen aufrechten Haltung stehen sowie alle Tiere gleichzeitig liegen können.
- Bei Wirbeltieren, die während des Transports erkranken oder verletzt werden, haben Beförderer und Transportführer unverzüglich eine Notbehandlung durchzuführen. Wenn notwendig, sind die Tiere tierärztlich zu behandeln oder unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden zu töten.
- Beförderer und Transportführer haben sicherzustellen, dass die Tiere - abgesehen von den zum Ernähren und Pflegen der Tiere erforderlichen Pausen - zügig und unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden an ihren Bestimmungsort befördert werden.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Stunden sind gegebenenfalls notwendige Vorkehrungen zum Ernähren und Pflegen der Tiere zu treffen; soweit notwendig sind die Tiere zu entladen und unterzubringen.
- Darüber hinaus legt die TierSchTrV bestimmte Anforderungen für die Beförderung von Nutztieren und anderen Tieren fest, wobei die genauen Erfordernisse tierartspezifisch geregelt sind (in den Anlagen 1-5 der TierSchTrV). Hier werden insbesondere Raumbedarf, Ruhepausen, Fütterungs- und Tränkintervalle genau festgelegt. Daneben werden auch die Voraussetzungen für die einzelnen Beförderungsarten (Luft-, Straßen- oder Schifftransport) vorgeschrieben.
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