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Kampfhundesteuer

 
 
Neben der allgemein üblichen Hundesteuer erheben die Kommunen deutlich erhöhte Steuern für so genannte Kampfhunde. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die von den  Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden. Mit der im Vergleich zur herkömmlichen Hundesteuer deutlich erhöhten Kampfhundesteuer soll die Haltung vermeintlich gefährlicher Hunde eingedämmt werden. Die Rechtmäßigkeit der in manchen Fällen bis zu achtfach höheren „Kampfhundesteuer“ ist von den Gerichten und letztlich auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits bestätigt worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2000, Az.: 11 C 8.99). Auch das erfolgreiche Ablegen eines Wesenstests befreit nicht von der erhöhten „Kampfhundesteuer“, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich entschied (Az.: 2 S 2695/03).

 
  Mehr zu diesem Thema:
So genannte Kampfhunde
 
 

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