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Kampfhundesteuer |
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Neben der allgemein üblichen Hundesteuer erheben die Kommunen deutlich erhöhte Steuern für so genannte Kampfhunde. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden. Mit der im Vergleich zur herkömmlichen Hundesteuer deutlich erhöhten Kampfhundesteuer soll die Haltung vermeintlich gefährlicher Hunde eingedämmt werden. Die Rechtmäßigkeit der in manchen Fällen bis zu achtfach höheren „Kampfhundesteuer“ ist von den Gerichten und letztlich auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits bestätigt worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2000, Az.: 11 C 8.99). Auch das erfolgreiche Ablegen eines Wesenstests befreit nicht von der erhöhten „Kampfhundesteuer“, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich entschied (Az.: 2 S 2695/03).
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Mehr zu diesem Thema:
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| Lebenskosten sind deutlich höher als die Anschaffungskosten.
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| Die Zucht von Heimtieren muss umfassend gesetzlich geregelt werden.
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| TierbörsenTierbörsen stellen eine unnötige Belastung für die Tiere dar und sind daher abzulehnen.
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| Der Deutsche Tierschutzbund hat an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens mitgearbeitet.
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| Ab 1. Oktober 2004 gelten für Hunde und Katzen neue Reisebestimmungen.
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