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Gutachten und Leitlinien |
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Seit 1970 werden im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) durch Sachverständige Gutachten und Leitlinien erarbeitet. Sie stehen allen interessierten Kreisen, nicht zuletzt auch den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Stellen, als Orientierungshilfe zur Verfügung.
Im Auftrag des BMVEL erarbeitete Gutachten und Leitlinien:
- Gutachten tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen zum Zwecke der Fleischproduktion einschließlich der Gewinnung von Nebenprodukten (Nutztierartige Damwildhaltung) vom 2. November 1979
- Maßnahmen zur Verminderung überhand nehmender frei lebender Säugetiere und Vögel. Bestandsaufnahme, Berechtigung und tierschutzrechtliche Bewertung (1991)
- Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis, vom 10. Juni 1994 (in der ergänzten Fassung vom 10. September 1996)
- Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar 1995
- Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995
- Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996
- Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln (Teil 1: Körnerfresser) vom 10. Juli 1996
- Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10. Januar 1997
- Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser) vom 30. Dezember 1998
- Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Qualzuchten) vom 2. Juni 1999
- Leitlinien Tierschutz im Pferdesport vom 1. November 1992
- Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen vom 27. Mai 1995
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 10. November 1995
- Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Mastputen vom 2. September 1999
- Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen vom 4. August 2000
Sachverständige des Deutschen Tierschutzbundes/der Akademie für Tierschutz waren an der Erstellung mehrerer Gutachten beteiligt. Sie können insofern mitgetragen werden als sie erste Ansätze zur Verbesserung des Tierschutzes darstellen. Einen umfassenden Schutz der Tiere können sie nicht gewährleisten. Gutachten, wie etwa das zur Definition von Qualzuchten, dürfen nicht nur einen mehr oder weniger verbindlichen Richtwert für Züchter, Halter und Behörden darstellen, sondern sie müssen in klare gesetzliche Regelungen und Verbote münden (beim Qualzuchtgutachten im eindeutigen, präventiven Verbot bestimmter Qualzuchtformen).
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