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Tier und Recht

Europäisches Tierschutzrecht

 
 
Mit der europäischen Einigung gerät auch das deutsche Tierschutzrecht verstärkt unter den Einfluss internationaler Regelungen. Manche Regelungsbereiche, wie die Missstände bei grenzüberschreitenden Tiertransporten, scheinen sich sogar nur im internationalen Rahmen lösen zu lassen.
 
Maßgeblichen Einfluss haben vor allem die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU), die unmittelbar in nationales Rechts umzusetzen sind. Aber auch die Übereinkommen des Europarates – an dem auch Nicht-EU-Staaten teilhaben – prägen den Tierschutz in Deutschland und Europa entscheidend mit.
 
Die zunehmende Europäisierung des Rechts hat einerseits den Vorteil, dass die Staatengemeinschaft auch solche Nationen beim Tierschutz „mitzieht“, die ihm ansonsten weniger Beachtung schenken würden. Andererseits droht die Gefahr, dass Staaten, die im Tierschutz schneller vorangehen wollen, dabei aufgehalten werden.
 
In keinem Fall darf der Hinweis, dass „eine Einigung im europäischen Rahmen“ anzustreben sei, als Ausrede dienen, um nationale Fortschritte im Tierschutz zu verhindern. Das Prinzip, dass die weniger tierschutz-sensiblen Staaten mitgezogen werden, kann nur dann funktionieren, wenn jemand da ist, der zieht. Tierschutz-interessierte Staaten müssen  – wo immer es möglich ist – auf nationaler Ebene vorangehen, um bei den übrigen Staaten glaubhaft einfordern zu können, ebenfalls mehr für den Tierschutz zu tun.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Rechtsakte der Europäischen Union
Die EU-Verfassung
Der Europarat
 
 



 
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Die Tierschutzklage
 
 
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