Startseite Akademie « Wildtiere « Rechtsbereich Wildtiere 
Logo: Deutscher Tierschutzbund e.V. Schriftzug: Akademie f�r Tierschutz
SpendenSitemapFAQ
Startseite Akademie
Aktuell
Auszeichnungen
Tierversuche
Tiere in der Landwirtschaft
Haustiere
Wildtiere
Rechtsbereich Wildtiere
Stadttauben
Tier und Recht
Jugendtierschutzpreis
Publikationen
Veranstaltungshinweise
Links

Deutscher Tierschutzbund e.V.
Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld
Jugendportal
Kinderportal
Deutsches Haustierregister

 
 
 
 

Wildtiere

Rechtsbereich Wildtiere

 
 
Individueller Tierschutz, wie ihn der Deutsche Tierschutzbund/die Akademie für Tierschutz verstehen, strebt danach, jedes einzelne Tier um seiner selbst Willen zu schützen, es vor Leiden zu bewahren und ihm ein artgemäßes Leben zu ermöglichen. Darin liegt das Eintreten für eine Forschung ohne Tierversuche oder die artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft begründet. Wenn Menschen Tiere in Anspruch nehmen, um sich zu ernähren, müssen sie wenigstens dafür sorgen, dass die Tiere ein Leben in Wohlbefinden führen können. Nicht-domestizierte Tiere (Strauße in der Landwirtschaft oder Exoten im Privathaushalt), denen in Menschenhand kein artgemäßes Leben ermöglicht werden kann, müssen von der Haltung ausgeschlossen bleiben.
 
Der individuelle Schutzanspruch erstreckt sich nicht nur auf Tiere, die sich in der Obhut des Menschen befinden, sondern auch auf frei lebende bzw. wildlebende Tiere. Jedes einzelne Tier soll vor dem Tod durch Bejagung geschützt werden, und seine Lebensräume müssen erhalten werden, damit sich die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten können. In diesem Punkt trifft sich der individuelle Tierschutz mit dem Natur- und Artenschutz.

Mit dem Staatsziel Tierschutz hat der Verfassungsgeber genau diesem individuellen Tierschutz besondere Bedeutung beigemessen und damit zugleich anerkannt, dass beispielsweise auch frei lebende Tiere wie Stadttauben ein individuelles Lebensrecht haben. Es gibt tiergerechte Möglichkeiten Taubenbestände bei Bedarf abzusenken, ohne dass dafür Tötungsmaßnahmen erforderlich sind. Dennoch haben Gerichte in jüngster Zeit Tötungsanordnung bzw. absolute Fütterungsverbote (die einer Tötungsanordnung gleichkommen) für zulässig erklärt. So ließ die Staatsanwaltschaft Hagen ein totales Fütterungsverbot der Stadt Hagen mit der Begründung zu, dass das Bundesverfassungsgericht 1980 - 22 Jahre vor Inkrafttreten des Staatszieles Tierschutz! - entschieden habe, dass kommunale Fütterungsverbote generell mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
 
Auch was den Umgang mit frei lebenden Tieren angeht, wird die neue Verfassungslage nicht auf Dauer ignoriert werden können.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Stadttauben
Übersicht: Natur- und Artenschutzrecht
 
Downloads
Bundesjagdgesetz
Jagd und Tierschutz
 
 

Unsere Themen
 
 
Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung
 
 
Tierversuche
Tierversuche
 
 
Tiere in der Landwirtschaft
Tiere in der Landwirtschaft
 
 
Haustiere
Haustiere
 
 
Wildtiere
Wildtiere
 
 
Tier und Recht
Tier und Recht
 


 
Datenschutz | Impressum | Kontakt | Hilfe Druckversion
© 2012 Deutscher Tierschutzbund e.V.