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Rechtsbereich Landwirtschaft |
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Um die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zusammenfassend zu regeln, wurde am 25.10.2001 die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) erlassen.
Neben den allgemeinen Anforderungen (§ 3 Anforderungen an Haltungseinrichtungen, § 4 Allgemeine Anforderungen zur Fütterung und Pflege) enthält die Verordnung auch spezielle Anforderungen an die Haltung von Kälbern und Legehennen. Damit werden zugleich auch die entsprechenden EU-Tierhaltungsrichtlinien umgesetzt. Die Anforderungen an das Halten von Schweinen sollen ebenfalls in die TierSchNutztV integriert werden, was aufgrund von Streitigkeiten zwischen Bundesregierung und Bundesrat allerdings noch nicht zustande kam.
Ein Kritikpunkt an der TierSchNutztV ist unter anderem der Umstand, dass die allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Nutztieren grundsätzlich auch für die Haltung von Pelztieren gilt (und dass ggf. noch Spezialregelungen zur Pelztierhaltung in diese Verordnung integriert werden sollen). Der Tierschutzbund lehnt den Ansatz, Pelztiere als landwirtschaftlich nutzbare Tiere einzustufen, generell ab. Pelztiere sind aus prinzipiellen Gründen, beispielsweise weil sie als Wildtiere nicht domestiziert sind, nicht für die nutztierartige Haltung geeignet. Diese Form der Tierhaltungsform sollte daher generell verboten werden.
Neben der TierSchNutztV existieren eine Tierschutztransportverordnung sowie eine Tierschutz-Schlachtverordnung um die Rahmenbestimmungen des Tierschutzgesetzes und die Europäischen Richtlinien zum Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft zu konkretisieren.
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