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Rechtsbereich Heimtiere |
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Sieht man von den Grundsatzbestimmungen des Tierschutzgesetzes und einer Tierschutz-Hundeverordnung ab, ist der Schutz von Heimtieren in Deutschland kaum näher geregelt.
Der Deutsche Tierschutzbund tritt daher für den Erlass bundeseinheitlicher Regelungen zum Umgang mit Heimtieren ein, beispielsweise in einem Heimtiergesetz oder entsprechende Verordnungen. Um dem Tiermissbrauch vorzubeugen sind unter anderem:
- Anforderungen an Zucht, Ausbildung, Haltung, Kennzeichnung, Registrierung und Handel mit Heimtieren umfassend zu bestimmen,
- die Haltung von Exoten und nicht-domestizierten Tieren im Privathaushalt grundsätzlich zu verbieten.
Oft sind im Heimtierbereich auch Rechtsgebiete angesprochen, die mit dem Schutz der Tiere nur mittelbar in Zusammenhang stehen, etwa Haftungsfragen oder Streitigkeiten, die aus der Tierhaltung in Mitwohnungen resultieren.
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Mehr zu diesem Thema:
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| Lebenskosten sind deutlich höher als die Anschaffungskosten.
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| Die Zucht von Heimtieren muss umfassend gesetzlich geregelt werden.
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| TierbörsenTierbörsen stellen eine unnötige Belastung für die Tiere dar und sind daher abzulehnen.
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| Der Deutsche Tierschutzbund hat an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens mitgearbeitet.
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| Ab 1. Oktober 2004 gelten für Hunde und Katzen neue Reisebestimmungen.
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