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Wildtiere |
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Anliegen des praktischen Tierschutzes ist es, das einzelne Tier um seiner selbst willen zu schützen. Der Schutz und die aktive Hilfe für das Einzeltier verlieren jedoch ihren Sinn, wenn es für die Tiere kein intaktes Umfeld gibt. Für wild lebende Tiere ergibt sich daraus zunächst die Verpflichtung, die natürlichen Lebensräume der Tiere zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Dieses Anliegen des Tierschutzes lässt sich mit der Bejagung von Tieren nicht verbinden. Eine ökologische Rechtfertigung gibt es ebenso wenig wie für die brutale Fallenjagd, den Abschuss Tausender Hunde und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Tier. Die bloße Abenteuer- oder Tötungslust steht in jedem Falle bei denjenigen im Vordergrund, die im Ausland auf Trophäenjagd gehen oder Hochseeangeln betreiben.
Auch die Angelfischerei ist nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Fische sind schmerz- und leidensfähige Lebewesen. Beim Angelvorgang wird der Haken tief in das Gewebe des Fisches getrieben. Dadurch werden den Tieren schwere, schmerzhafte Verletzungen der Mundschleimhaut, der Sehnen oder Knochen zugefügt. Nach dem Angeln werden Fische oftmals lebend in einem Setzkäscher oder einem anderen Gefäß gehältert. Dabei leiden die Tiere vor allem unter fortgesetztem Stress und Atemnot, die mit zunehmender Besatzdichte im Hälterungsgefäß noch verstärkt werden. Besonders schwer leiden müssen Fische beim Wettangeln oder dem so genannten Catch and Release. Die Tiere werden geangelt, gehältert, gewogen, vermessen und fotografiert. Für sie bedeutet die Profilierungssucht des Menschen verlängertes Leiden und einen qualvollen Tod.
Die Jagd und die Angelfischerei sind Beispiele dafür, wie sehr in Deutschland nicht nur domestizierte Heim- oder Nutztiere gequält und missachtet werden, sondern wie sehr auch Wildtiere davon betroffen sind. Berührungspunkte zwischen den beiden Bereichen ergeben sich dort, wo Tiere wild lebender Arten in Menschenhand gehalten werden. Dies betrifft beispielsweise die Haltung von Schlangen und Echsen im Privathaushalt oder die Nutzung von Exoten in der Landwirtschaft. Ähnlich absurd ist die Haltung von Nerzen, Füchsen, Chinchillas oder Nutrias in Pelztierfarmen, nur um Luxusbekleidung herzustellen.
Auch in zoologischen Einrichtungen kann man nicht darüber hinweggehen, dass eine ganze Reihe von Tieren prinzipiell nicht für die Haltung in Menschenhand geeignet sind. Selbst wissenschaftlich geführte Zoos können den Ansprüchen von Delfinen, Elefanten oder Bären nicht gerecht werden. Das arttypische Verhalten der Tiere verkümmert; Verhaltensstörungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen sind die Folge. Ein besonderes Problem ist zudem die Vermehrung von Großkatzen oder -bären, wenn für den Nachwuchs kein Platz im Zoo vorhanden ist. Da die „überzähligen“ Tiere nur selten an andere zoologische Einrichtungen weitervermittelt werden können, werden sie eingeschläfert oder auf dem „freien Markt“ verkauft. Im Gegenzug werden dafür zur Vermeidung von Inzucht immer wieder Wildtiere der Natur entnommen und in die Tiergärten verbracht.
In Wanderzirkussen sind Tierschutzprobleme bei der Haltung, Unterbringung, dem Transport und beim allgemeinen Umgang mit den Tieren besonders dramatisch. In den über 200 Wanderzirkussen in Deutschland sind die Tiere in viel zu kleinen Gehegen untergebracht. Die Beschäftigung mit ihnen ist allenfalls auf kurze Zeitabschnitte beschränkt. Immer noch gibt es Zirkusunternehmen, die bei der Dressur der Tiere Gewalt anwenden, die Tiere nicht artspezifisch ernähren und sie nicht ausreichend pflegen. Wenn überhaupt, sollten im Zirkus nur solche Tierarten mitgeführt werden, die unter den gegebenen Bedingungen tiergerecht gehalten werden können. Tiere wild lebender Arten gehören eindeutig nicht dazu.
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