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Tier und Recht |
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Die Stellung der Tiere im Recht hängt unmittelbar von den Maßnahmen ab, die der Gesetzgeber zum Schutz ihres Lebens und Wohlbefindens ergreift: Dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und dem Tierschutzgesetz mit den nachgeordneten Tierschutzverordnungen und Erlassen. Mittelbar wird der Tierschutz aber auch durch Regelungen des Jagd- und Fischereirechts, der Umwelt- und Naturschutzgesetze, des Arznei oder Chemikalienrechts berührt. Nicht selten sind beim Umgang mit Tieren schließlich auch Bereiche des öffentlichen oder Privatrechts angesprochen, die für kommunale Anordnungen, Haftungsfragen oder Streitigkeiten bei der Tierhaltung in Mitwohnungen einschlägig sind.
Das nationale Tierschutzrecht bewegt sich zudem mehr und mehr im Rahmen internationaler Vorgaben. Im Zuge der europäischen Einigung sind vor allem die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU), aber auch die völkerrechtlich bindenden Konventionen des Europarates entscheidend.
Grundsätzlich gilt, dass Tiere nicht grundlos getötet werden dürfen und dass man ihnen keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen soll. Wer Tiere hält, muss sie entsprechend ihrer artgemäßen Bedürfnisse ernähren, pflegen und unterbringen.
Auch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, die in unserer Gesellschaft allgemein akzeptiert ist, sind die Tiere dementsprechend rücksichtvoll und gemäß ihrer natürlichen Ansprüche zu behandeln. Das Schlachten warmblütiger Tiere darf grundsätzlich nur unter Betäubung erfolgen. Medizinische Eingriffe erfordern ebenfalls eine Betäubung durch den Tierarzt.
Tierversuche sind nur dann erlaubt, wenn kein tierversuchsfreier oder weniger belastender Forschungsansatz (Alternativmethode) existiert und wenn sie für die Medizin, zur Prüfung von Stoffen auf ihre Unbedenklichkeit oder für herausragende Fortschritte in der Grundlagenforschung unerlässlich sind. Dabei müssen schmerzhafte oder belastende Versuche an Wirbeltieren im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sein. Sie müssen durch die Behörden im Regelfall genehmigt werden. In speziellen Ethikkommissionen wird die Frage der ethischen Vertretbarkeit geprüft.
Die Akademie für Tierschutz trägt seit vielen Jahren dazu bei, die Stellung des Tieres im nationalen und internationalen Recht zu verbessern. Auch wenn wir Fortschritte erzielt haben, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber noch längst nicht ausreichend, um die Tiere so zu schützen wie sie es verdienen. In der landwirtschaftlichen Intensivhaltung oder bei Tiertransporten ist Tierquälerei ebenso an der Tagesordnung wie in den Versuchlabors, die auf den Einsatz verfügbarer Alternativmethoden verzichten.
Wir setzen deshalb unsere Arbeit konsequent fort, entwickeln konkrete Initiativen und bringen sie in den politischen und rechtlichen Beratungen und Gesetzgebungsverfahren ein. Gleichzeitig bereiten wir die Kampagnen des Deutschen Tierschutzbundes und seiner europäischen Partnerorganisationen inhaltlich mit vor. Wir können so unsere gemeinsamen Vorstellungen von einem besseren Tierschutzrecht in die Öffentlichkeit tragen und Unterstützung für unsere Arbeit in Politik und Fachdiskussionen gewinnen.
Ebenso ist es Teil unserer Arbeit, auf die Einhaltung des bestehenden Rechtes zu pochen, wo immer es zum Nachteil der Tiere missachtet wird. Die in der Akademie für Tierschutz ansässige Rechtabteilung des Deutschen Tierschutzbundes schaltet bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht ggf. auch die Behörden ein, erstattet Strafanzeigen oder gibt den örtlichen Tierschutzvereinen Hilfestellung, um die Ahndung von Tierschutzvergehen zu betreiben.
Nicht immer werden die Behörden und Staatsanwaltschaften mit dem notwendigen Engagement tätig, so dass die Tiere dann letzten schutzlos bleiben, obwohl sie das Recht auf ihrer Seite haben. Da es im Tierschutz, anders als im Naturschutz, kein Klagerecht für Verbände gibt, haben die Akademie für Tierschutz und der Deutsche Tierschutzbund dann keine weitere Handhabe, um rechtlich gegen die Tierquälerei vorzugehen. Um diese Rechtslücke zu schließen, fordern wir das Tierschutz-Klagerecht für seriöse Tierschutzorganisationen.
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