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Tierversuche

Haltungsempfehlungen für Versuchstiere

 
 

Tiere müssen, wenn sie schon zu Versuchszwecken verwendet werden, so gehalten werden, dass sie ihren tierartspezifischen Bedürfnisse nach Sozialkontakten, Bewegung und Beschäftigung nachkommen können. Eine Einschränkung dieser Grundbedürfnisse führt stets zu erheblichem Stress und Leiden der Tiere. Dies ist nicht nur aus Tierschutzgründen abzulehnen, sondern auch unter wissenschaftlichen Aspekten, da Stress und Leiden der Tiere die ohnehin fragwürdigen Versuchsergebnisse wesentlich beeinträchtigen.
 
Noch bis 2007 gab es in der EU  nur völlig unzureichende, veraltete Haltungsempfehlungen. So war bislang legal, Versuchstiere ohne Beschäftigungsmöglichkeiten in kahlen winzigen Käfigen zu halten. Affen konnten nicht klettern, Mäuse und Ratten sich nicht aufrichten – beides Grundbedürfnisse für das Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl dieser Tierarten. Soziale Tiere, wie Hunde und Affen, durften bislang einzeln gehalten werden.  Somit waren viele Versuchstiere bislang allein schon durch die Haltung erheblichen Qualen ausgesetzt.
 
Von 1998 bis 2003 wurden die Haltungsempfehlungen grundlegend überarbeitet. Dabei hat sich die Akademie für Tierschutz mit seinen Partnern im europäischen Dachverband Eurogroup for Animals in den zuständigen Gremien dafür eingesetzt, dass Labortieren endlich ermöglicht wird, ihr Leben in stabilen harmonischen Gruppen zu verbringen und dass sie in Gehegen untergebracht werden, in denen sie sich sinnvoll beschäftigen und angemessen bewegen können. Auch wenn nicht alle Forderungen des Tierschutzes (z.B. in Bezug auf Käfiggrößen) durchgesetzt werden konnten, erfüllen die überarbeiteten Haltungsvorschriften diese Maßgaben sehr viel besser als die bisherigen.
 
Diese neuen Haltungsempfehlungen wurden 2007 von der EU und der Bundesregierung veröffentlicht. Leider sind es jedoch nur "Empfehlungen", die keinen rechtlich bindenden Charakter haben.
 
Wir haben uns bereits wiederholt an die Europäische Kommission und die Bundesregierung gewandt, damit die neuen Haltungsempfehlungen ohne zeitliche Verzögerungen verpflichtend als Mindeststandards angewendet werden. Denn auch wenn neue Haltungsempfehlungen nicht alle Forderungen des Tierschutzes erfüllen, stellen sie einen erheblichen Schritt in die richtige Richtung dar, Tieren wenigstens außerhalb der Versuchsphasen ein möglichst schonendes, artgerechtes Leben zu ermöglichen. Solange es noch Versuchstiere gibt, müssen sie wenigstens so gehalten werden, dass sie Kontakt zu Artgenossen haben, sich artgerecht bewegen und sinnvoll beschäftigen können.
 
 
  Mehr zu diesem Thema:
Publikationen
Stellungnahmen
Primatenbericht des Deutschen Tierschutzbundes
 
Downloads
Bundesgesetzblatt, Pfad: Bundesgesetzblatt Teil II, 2007, Nr. 37 vom 23.11.2007, komplette Ausgabe ab Seite 1836
 
 

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