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Tierversuche

Versuchstierzucht: Beispiel München

 
 

Keine 200 m von der Oktoberfestwiese entfernt, tief unten im Keller eines Universitätsgebäudes, kommen in einer Versuchstierzucht Pavianbabys auf die Welt. Sie wachsen dort - getrennt von ihren Müttern - in kahlen Stahlgitterkäfigen heran und warten darauf, für ihren qualvollen Tod in Versuchslabors transportiert zu werden. Da die Tiere noch nicht einmal ihre grundlegenden biologischen Bedürfnisse befriedigen können, sind sie massiv verhaltensgestört. „Alles legal!“ werden die Verantwortlichen nicht müde zu beteuern. „Die Zucht ist genehmigt und die gültigen Haltungsvorschriften werden eingehalten.“
 
Tatsache ist aber, dass die europäischen Haltungsvorschriften, auf die sich die Verantwortlichen in München berufen, in krassem Widerspruch zu den Anforderungen des Tierschutzgesetzes stehen und den intelligenten, aktiven und sozialen Pavianen sogar ein Minimum an Lebensqualität verweigern. Zudem wurden diese Haltungsvorschriften, gerade weil sie tierschutzwidrig sind, inzwischen grundlegend überarbeitet. Über die verbesserten Vorschriften konnte jedoch auf europäischer Ebene noch nicht abgestimmt werden, so dass sie noch nicht verbindlich gültig sind. Das haltungsbedingte Leiden der Versuchstiere setzt sich daher nicht zuletzt wegen bürokratischer Hürden fort.
 
Ende 2004 trugen endlich die Aktionen der Tierschützer Früchte: Die Bayerische Staatsregierung kündigte an, dass sie die Pavianhaltung in den Kellerräumen 2005 schließen wird. Doch dies bedeutet leider nicht, dass die Versuche an Affen an der Universität München beendet werden. Die Akademie für Tierschutz wird daher das Geschehen weiter verfolgen.

Wir fordern: 
Tiere, die ihr Leben noch als Versuchstier fristen müssen, müssen wenigstens ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. 
Wir fordern: 
In Deutschland und Europa müssen die überarbeiteten Haltungsvorschriften für Versuchstiere unverzüglich in die entsprechenden Gesetzestexte übernommen werden. 
Wir fordern: 
Missstände bei der Haltung von Versuchstieren müssen mit harten Konsequenzen geahndet werden. 

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