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Tier und Recht

III. Mehr Tierschutz in Europa

 
 
Dass die Verantwortlichen in der Union den Tierschutz nur als Begleiterscheinung anderer Politikbereiche begreifen, ist nicht neu.  Seit drei Jahrzehnten werden in der Gemeinschaft Regelungen erlassen, die den Begriff „Tierschutz“ in ihrem Titel tragen. Diese Bestimmungen dienen bislang jedoch eher dem Zweck, den Handel mit Tieren und tierischen Produkten zu normieren, damit alle Marktteilnehmer möglichst gleiche Wettbewerbsbedingungen haben. Der Schutz von Tieren um ihrer selbst willen oder aus dem Bewusstsein der Verantwortung tritt demgegenüber regelmäßig in den Hintergrund.
 
In die Schlussakte der Maastrichter Verträge vom 7. Februar 1992, einem der Vorläufer der jetzigen EU-Verfassung, hatte man zwar eine Erklärung mit aufgenommen, in der die Verantwortlichen der Europäischen Union ersucht wurden, bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften auch dem Wohlergehen von Tieren Rechnung zu tragen:
 
Die Konferenz ersucht das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten, bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
 
Schon damals war klar: Solange der Tierschutz den anderen, den eigentlichen Zielen der Union untergeordnet bleibt, können solche Erklärungen in der Praxis keine Bedeutung erlangen.
 
Im Gegenteil, nach Maastricht wollte man sich noch mehr darauf konzentrieren, lediglich den Handel mit Tieren und tierischen Produkten zu regulieren. Der eigentliche Tierschutz sollte dagegen den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Die Mitgliedstaaten mit vergleichsweise hohen Tierschutzstandards wären dann dazu übergegangen, ihre Tierschutzbestimmungen nach unten anzugleichen, um im Binnenmarkt überhaupt noch konkurrenzfähig zu sein. Mittelfristig hätte sich der Tierschutz dann auf dem europaweit niedrigsten Niveau eingependelt.
 
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten haben der Deutsche Tierschutzbund und seine europäischen Partnerorganisationen in der Eurogroup for Animals im Jahr 1995 die Initiative „Mehr Tierschutz in Europa“ ins Leben gerufen. In einer gemeinsamen Petition wurden die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, einen eigenen Tierschutzartikel in die Verträge der Gemeinschaft aufzunehmen, in dem der Schutz von Tieren gleichberechtigt neben die wirtschaftlichen Ziele der Gemeinschaft gestellt wird.
 
Bei der Regierungskonferenz zur Überarbeitung der Maastrichter Verträge, die im März 1996 in Turin eröffnet wurde und im Juni 1997 in Amsterdam ihren Abschluss fand, wehrten sich die meisten Mitgliedstaaten gegen die ihrer Meinung nach allzu rasante Ausweitung des Tierschutzes in der EU. Die Spanier beispielsweise wollten sich von Brüssel auf keinen Fall ihren Stierkampf verbieten lassen.
 
Herausgekommen ist damals ein Kompromiss. In dem verbindlichen Protokoll zum Tierschutz, das am 18. Juni 1997 in Amsterdam verabschiedet wurde, ist niedergelegt, dass die europäischen und nationalen Gesetzgeber bei ihren Entscheidungen das Wohl der Tiere unter Berücksichtigung „religiöser Riten, kutureller Traditionen und regionalem Erbe“ zu respektieren haben.
 
Wörtlich lautet der Protokolltext:
 
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN
 
IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass der Tierschutz verbessert und dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen Rechnung getragen wird -
 
SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wird:
 
Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.
 
Anders als die Erklärung zum Tierschutz, die fünf Jahre zuvor in Maastricht verabschiedet worden war, stellte und stellt dieses Protokoll keine reine Absichtserklärung mehr dar. Mitgliedsstaaten, die den Tierschutzvorgaben nicht ausreichend Rechnung tragen, riskieren seither grundsätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
 
Die Aufwertung, die der Tierschutz durch die inhaltliche Übernahme des Amsterdamer Protokolles zum Tierschutz in die EU-Verfassung erfahren hat, ist ein kleiner Fortschritt für den Tierschutz, auf dem sich aufbauen lässt. Die Verantwortlichen in der EU können, wie ausgeführt,  stärker in die Pflicht genommen werden und es ist möglich, den Tierschutz bei nächster Gelegenheit doch noch als echte Zielbestimmung in der EU-Verfassung zu verankern. Der Deutsche Tierschutzbund und die Eurogroup for Animals führen die Kampagne „Mehr Tierschutz in Europa“ in diesem Sinne fort.


 I.    Die politischen Ereignisse
 II.   Was bedeutet die Verfassungsklausel für den Tierschutz in Europa?
III.   Mehr Tierschutz in Europa
IV.   Zum Vergleich: Die Verfassungsartikel zur Landwirtschaft und zum Umweltschutz




 
Staatsziel Tierschutz
 
 
Die Tierschutzklage
 
 
Das Tierschutzgesetz
 
 
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Europäisches Tierschutzrecht
 


 
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