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Tier und Recht

I. Die politischen Ereignisse

 
 
Am 1. Mai 2004 traten der EU zehn neue Mitgliedstaaten bei (Osterweiterung). Um auch in dem „Europa der 25“ noch handlungsfähig zu sein, muss sich die EU politisch und strukturell reformieren. Das war den Verantwortlichen in der EU schon lange vor dem Beitrittstermin klar.
 
In der Erklärung von Laeken, benannt nach dem Brüsseler Königsschloss, sahen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union schon am 15. Dezember 2001 vor, einen Konvent einzuberufen, der Regelungsvorschläge für die neue Europäische Verfassung erarbeiten sollte.
 
Der europäische Verfassungskonvent trat am 28. Februar 2002 zu seiner Eröffnungssitzung zusammen. Mitglieder des Konvents waren Vertreter der nationalen Regierungen und Parlamente sowie der EU-Institutionen. Für die Bundesregierung beispielsweise war Bundesaußenminister Joschka Fischer im Konvent vertreten. Der Konvent unterhielt mehrere Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themengebieten und traf sich ein bis zweimal monatlich zu Plenarsitzungen. Der Vorsitz wurde dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d´Estaing übertragen.
 
Gemäß der Erklärung von Laeken hat der Konvent Vorschläge entwickelt wie die Union demokratischer, transparenter und effizienter werden kann, ohne inhaltliche Änderungen an der Politik der Union vorzunehmen. Es ging dabei unter anderem um Fragen wie der Mehrheitsentscheidung, der Mitentscheidung des EU-Parlaments oder der politischen Vertretung der Union nach Innen und Außen.
 
Die Ziele, Zuständigkeiten und Politikinstrumente lagen bis dato bzw. liegen bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassung noch in mehreren Verträgen über die Europäische Union und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verstreut. Am wichtigsten ist das Gründungs- und bisherige Leitdokument der Gemeinschaft, der Vertrag von Rom - auch EG-Vertrag oder in seiner aktuellen Fassung Vertrag von Amsterdam genannt. Diese Vertragswerke wurden vom Konvent vereinfacht und mit der europäischen Menschenrechtscharta in einem Verfassungsentwurf zusammengeführt.
 
Der Konvent hat seine Arbeit am 10. Juli 2003 abgeschlossen. Die Arbeit des Konvents ist im Internet umfassend dokumentiert: european-convention.eu.int
 
Im Verfassungsentwurf des Konvents war der Tierschutz nicht berücksichtigt, obwohl sich mehrere Konventmitglieder, darunter auch Bundesaußenminister Fischer, wiederholt für eine Aufnahme des Tierschutzes in die Europäische Verfassung ausgesprochen hatten. Der Konvent hat sich - seinem eigentlichen Auftrag folgend - darauf beschränkt, Vorschläge zur Neuordnung der Union zu erarbeiten und sich ansonsten meist auf technische Fragen der Verfassung (Kürzung redundanter Regelungen bei der Vertragszusammenführung u.ä.) beschränkt. Inhaltliche Fragen der einzelnen Politikfelder, wie etwa auch der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), wurden weitgehend ausgeklammert.
 
Mit Vorlage seines Verfassungsentwurfes bat der Konvent die Mitgliedstaaten ausdrücklich, bei dieser Linie zu bleiben und keine inhaltlichen Anträge mehr anzubringen, um die Verabschiedung des Verfassungsvertrages nicht zu gefährden.
 
Über die endgültige Ausgestaltung der Verfassung musste nun die große Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten entscheiden. Der Deutsche Tierschutzbund und die Eurogroup for Animals ließen sich vom Votum des Verfassungskonvents nicht abschrecken. Mit ihrer Kampagne „Mehr Tierschutz in Europa“ (dazu Abschnitt III) kämpften sie weiter für ihre inhaltlichen Forderungen. Sie traten bei der anstehenden Regierungskonferenz weiter dafür ein, dass der Tierschutz mit klaren Zielvorgaben als neues Politikfeld in der Verfassung verankert werden sollte.
 
Die Regierungskonferenz, die eine Folge von Ministertreffen und begleitenden Expertensitzungen darstellt, nahm ihre Arbeit am 4. Oktober 2003 auf. Bereits bei einem Gipfeltreffen am 12. und 13. Dezember 2003 in Brüssel sollten die Staats- und Regierungschefs die  Verfassung beschließen. Doch das Vorhaben scheiterte. Grund waren Unstimmigkeiten über die Gewichtung der Mitgliedstaaten bei künftigen Abstimmungen.
 
Die Kampagne „Mehr Tierschutz in Europa“ führte dagegen zu Fortschritten. Hinter den Kulissen beschlossen die Verantwortlichen, dass das Tierschutzprotokoll, das dem Amsterdamer Vertrag angehängt war, auf jeden Fall auch der neuen Verfassung beigefügt wird, so dass der Tierschutz in der künftigen EU-Verfassung nicht völlig außen vor bleibt. In einem zweiten Schritt wurde erreicht, dass der Wortlaut des Protokolles in den Verfassungstext eingefügt wird.
 
Als sich die Regierungen endlich auf einen Modus für die Stimmgewichtung bei Mehrheits­entscheidungen einigten und den Wortlaut der Verfassung beim Gipfeltreffen im Mai 2004 verabschiedeten, stand bereits fest: Auch der Tierschutz  ist  in der EU-Verfassung.


 I.    Die politischen Ereignisse
 II.   Was bedeutet die Verfassungsklausel für den Tierschutz in Europa?
III.   Mehr Tierschutz in Europa
IV.   Zum Vergleich: Die Verfassungsartikel zur Landwirtschaft und zum Umweltschutz




 
Staatsziel Tierschutz
 
 
Die Tierschutzklage
 
 
Das Tierschutzgesetz
 
 
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