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Tierversuche

Hintergrund und Kommentare zur 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie

 
 

Als Reaktion auf die Proteste von Tierschützern legte die Europäische Kommission 1993 mit der sechsten Änderung der Kosmetikrichtlinie fest, dass ab dem 01.01.1998 in der EU keine Kosmetika vermarktet werden dürfen, deren Inhaltsstoffe in Tierversuchen getestet wurden. Dieses Vermarktungsverbot sollte jedoch nur dann in Kraft treten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt wissenschaftlich geprüfte tierversuchsfreie Verfahren verfügbar seien.
 
1997 verschob die Kommission das Vermarktungsverbot auf das Jahr 2000 mit der Begründung, dass keine ausreichenden Fortschritte in der Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden erzielt werden konnten. Zusätzlich gab die Kommission als Begründung an, dass ein Vermarktungsverbot von in Tierversuchen entwickelten Kosmetika nicht mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) über den freien Handelsverkehr vereinbar ist. Im Mai 2000 wurde das Vermarktungsverbot mit den gleichen Begründungen ein zweites Mal um zwei Jahre – auf Juni 2002 - verschoben, obwohl mittlerweile drei tierversuchsfreie Methoden offiziell anerkannt wurden.
 
Anstatt das Vermarktungsverbot der sechsten Änderungsrichtlinie zumindest Ende Juni 2002 in Kraft treten zu lassen, wurde auf EU-Ebene im Januar 2003 eine neue Richtlinie zur Regelung der Tierversuche im Bereich Kosmetik verabschiedet.

7. Änderung der Kosmetikrichtlinie

Die Entscheidungsträger auf EU-Ebene haben nicht nur immer wieder neue Verzögerungen für die Umsetzung des Vermarktungsverbotes von tierexperimentell entwickelten Kosmetika verabschiedet, sondern legten auch wiederholt neue Gesetzesentwürfe zur siebten Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie vor, in denen das Vermarktungsverbot in ein Tierversuchsverbot umgewandelt werden sollte. Bei einem Vermarktungsverbot dürften in der EU generell keine Kosmetika verkauft werden, die in Tierversuchen entwickelt wurden. Auch nicht solche, für die Tiertests außerhalb der EU durchgeführt wurden. Ein Tierversuchsverbot betrifft dagegen nur Produkte, die in der EU entwickelt werden. Importierte Produkte, die im Tierversuch getestet wurden, dürften uneingeschränkt auf den Markt gebracht werden, vermutlich mit der Folge, dass Tierversuche lediglich in Drittländer verlagert werden würden.

Der EU-Ministerrat hielt an seiner Forderung, auf das Vermarktungsverbot zu verzichten und keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten eines Tierversuchsverbotes festzulegen, fest. Das Europäische Parlament setzte sich hingegen immer wieder für die Nennung konkreter Zeitpunkte, ab denen Tierversuchs- und Vermarktungsverbot umgesetzt werden sollten, ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, musste letztendlich ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. Im November 2002 einigte man sich auf einen Kompromiss, dem das Parlament und der Ministerrat im Januar 2003 offiziell zustimmten, womit die weitere EU-Politik für Kosmetik festgelegt wurde.

In einem ersten Schritt wurden Tierversuche für die Prüfung von fertigen kosmetischen Produkten wie Shampoos, Lippenstifte oder Duschcremes ab dem 11. September 2004 innerhalb der EU verboten. Der EU-Ministerrat musste auch der Forderung des Europäischen Parlamentes entgegenkommen und ein Tierversuchsverbot für die Inhaltsstoffprüfung (z.B. für Tenside, Konservierungsstoffe oder Duftstoffe) ab 2009 festlegen. Auch der Verkauf von Kosmetika, die außerhalb der EU in Tierversuchen entwickelt wurden, wird zukünftig EU-weit verboten. Dieses Verbot soll prinzipiell 2009, in bestimmten Ausnahmefällen aber erst 2013 oder sogar noch später, bis auch für die Ausnahmebereiche tierversuchsfreie Testmethoden anerkannt werden, in Kraft treten.

Aus der Sicht des Tierschutzes ist es völlig unakzeptabel, dass Kosmetikfirmen mindestens weitere sechs Jahre ihre in Tierversuchen geprüften Kosmetika in der EU verkaufen können. Damit werden mindestens eine weitere Viertel Million Mäuse, Ratten, Kaninchen oder Hunde für Geschäfte mit Schönheitsmitteln leiden und sterben müssen. Sehr enttäuscht sind wir auch darüber, dass der Termin 2013 für das Vermarktungsverbot nicht endgültig ist, sondern auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.

 
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