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Tier und Recht

Die 70er und 80er Jahre

 
 
- Diskussionen zum Staatsziel Umweltschutz
- Staatsziel Tierschutz noch kein eigenständiges Thema in der Politik
 
Seit der zweiten Hälfte der siebziger Jahre waren die Forderungen nach einer Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz ein fester Bestandteil der politischen Debatten. Die Umsetzung dieser Forderung blieb aber bis weit in die achtziger Jahre hinein umstritten. Die Meinungen über die Aufnahme des Umweltschutzes ins Grundgesetz reichten damals von der Feststellung eines „verfassungsrechtlichen Bedürfnisses, um auf den immer deutlicher werdenden ökologischen Strukturwandel angemessen reagieren zu können“ bis hin zur völligen Ablehnung einer Staatszielbestimmung als „verfassungsrechtlich nicht möglich und zudem nicht sinnvoll“.
 
Eine besondere Berücksichtigung des Tierschutzes im Rahmen des Umweltschutzes wurde damals auf der politischen Bühne kaum diskutiert. Der Schutz von Tieren ließ sich nur indirekt ableiten: Das Grundgesetz stellt die Würde des Menschen, den Schutz und die Rechte des Menschen an die Spitze seiner Gewährleistungen. Dies bedingt im Hinblick auf die Staatszielbestimmung eine Sichtweise, die vom Menschen ausgeht. Gegenstand des verfassungsrechtlichen Schutzes sollte damals deshalb nicht die Umwelt aus eigenem Recht, sondern nur die biologischen Lebensgrundlagen des Menschen sein.

weiter → 1992 - 1994: Der erste Anlauf zum Staatsziel Tierschutz




 
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