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I. Zur rechtlichen Bedeutung des Staatsziels Tierschutz |
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Das Staatsziel Tierschutz richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr an die Staatsgewalten. Es verpflichtet die Gesetzgeber, die Vollzugsbehörden, die Staatsanwaltschaften und Gerichte, dem Tierschutz einen möglichst hohen Stellenwert beizumessen.
Im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes haben die Staatsrechtler Dr. habil Johannes Caspar und Dr. Michael W. Schroeter ein umfassendes Gutachten zu den Rechtsfolgen des Staatsziels Tierschutz vorgelegt (Köllen-Verlag, Bonn 2003). An dieser Stelle sollen einige Kernpunkte aus dem Rechtsgebiet herausgegriffen und mit der aktuellen Situation konfrontiert werden.
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