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Tier und Recht

Staatsziel Tierschutz

 
 

Seit dem 1. August 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten am 17. Mai bzw. 21. Juni 2002 mit großer Mehrheit entschieden, in Artikel 20a Grundgesetz, in dem bereits die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt sind, die Worte „und die Tiere" einzufügen. Artikel 20a GG lautet demzufolge:
 
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." (Bundesgetzblatt I Nr. 53 vom 31.07.2002)
 
In den folgenden Abschnitten werden die Bedeutung des Staatsziels Tierschutz und die politischen Ereignisse bis zu dessen Inkrafttreten resümiert:
 
   I.  Zur rechtlichen Bedeutung des Staatsziels Tierschutz
  II.  Staatsziel Tierschutz  –  Die Vorgeschichte

 
  Mehr zu diesem Thema:
Tierschutz ins Grundgesetz - Unsere Kampagne auf der Seite des Deutschen Tierschutzbundes
 
 



 
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