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EU-Kosmetikrichtlinie: Das endlose Ringen |
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Tierversuche für Lippenstifte oder Haarshampoos müssen nicht sein. Zum einen gibt es genügend altbewährte Produkte, auf die zurückgegriffen werden kann. Zum anderen existiert ein nahezu unerschöpfliches Reservoir bekannter und geprüfter Inhaltsstoffe, mit denen man ohne Tierversuche neue Kosmetika herstellen kann. Und selbst neue Inhaltsstoffe, wenn man sie denn unbedingt will, könnten leicht mit Hilfe von tierversuchsfreien Verfahren wie Zellkulturen getestet werden. Trotzdem leiden und sterben jährlich Tausende von Tieren in der EU in qualvollen Versuchen für Kosmetika.
Es bedurfte erheblichen öffentlichen Drucks, bis die Europäische Kommission 1993 in einer Richtlinie ankündigte, dass der Verkauf von in Tierversuchen entwickelten Kosmetika ab 1998 verboten werden soll. Und es dauerte über zehn weitere Jahre bis der jahrelange Kampf der Tierschützer erste Früchte trug: Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Produkte sind seit September 2004 innerhalb der EU verboten. In Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden dürfen solche Prüfungen an Tieren aufgrund nationaler Gesetze bereits seit Ende der 90er Jahre nicht mehr durchgeführt werden.
Wir haben die gesamte Entwicklung der EU-Kosmetikrichtlinie an vorderster Front mit begleitet. In Fachgesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes, der Industrie und deutscher Behörden, aber auch mit fachlich fundierten Stellungnahmen zu Richtlinienentwürfen haben wir uns für ein sofortiges striktes Vermarktungs- und Tierversuchsverbot eingesetzt. Ohne diesen unermüdlichen Einsatz wären selbst die jetzt errungenen Teilerfolge ausgeblieben.
Doch damit sind Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetika noch lange nicht vom Tisch: So ist es noch bis 2009 erlaubt, Inhaltsstoffe, die in Kosmetika verwendet werden, in grausamen Giftigkeitstests an Tieren in der EU zu prüfen. Noch später, frühestens 2013, dürfen Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU in Tierversuchen gestestet wurden, nicht mehr innerhalb der EU verkauft werden.
Nun gilt es die weiteren Entwicklungen wachsam zu verfolgen, denn der Gesetzestext birgt weitere Lücken, die es zu schließen gilt.
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