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Tierversuche

Aktuelle Themen aus dem Bereich Tierversuche und Alternativmethoden

 
 

Primatenversuche - Aus für Versuche in Bremen

Rund 400 Abgeordnete (50 %) des Europäischen Parlaments unterzeichneten im September 2007 die schriftliche Erklärung Nr. 40 zur Verwendung von Primaten zu wissenschaftlichen Zwecken (Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes vom 05.09.2007). Die schriftliche Erklärung ist zum Beispiel bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie von großer Bedeutung, da darin ein konkreter Zeitplan gefordert wird, um Versuche an Primaten durch Alternativmethoden zu ersetzen. Darüber hinaus sollen auch Versuche an Menschenaffen und an wild gefangenen Affen eingestellt werden.
 
In Deutschland werden jährlich 2000 Affen zu wissenschaftlichen Zwecken verbraucht. 2007 waren es sogar fast 2.500 Affen. Viele dieser Tiere werden von fragwürdigen Zuchtstationen aus Ländern wie Mauritius, Vietnam oder China importiert. Aus Mauritius landen auch immer wieder wild gefangene Affen in deutschen Labors. 2007 waren es 56 Javaneraffen. 
 
Im Oktober 2008 hat der Bremer Senat Hirnversuche an Affen an der Universität die Genehmigung verweigert (Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes und Bremer Tierschutzvereins vom 16.10.2008). Er folgt damit dem Beispiel von Berlin und München, wo ebenfalls entsprechende Versuche aufgrund der mangelnden ethischen Vertetbarkeit abgelehnt wurden.
 


Überarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die EU-Richtlinie zum Schutz der zu wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Der erste Entwurf wurde im November 2008 veröffentlicht. Mittlerweile ist das Gesetzgebungsverfahren fast abgeschlossen. Vorraussichtlich wird die neue Richtliie noch 2010 verabscheidet und muss danach in nationales Recht umgesetzt werden.
 
Die Akademie für Tierschutz hat sich während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens aktiv auf nationaler und europäischer Ebene für den best möglichen Schutz von Versuchstieren eingesetzt.
 


2008: Tierversuchszahlen weiter gestiegen

 
Fast 2,7 Millionen Wirbeltiere starben in deutschen Labors
Auch 2008 sind die Versuchstierzahlen in Deutschland weiter angestiegen. Dies belegt die aktuelle von der Bundesregierung erstellte Statistik. Nach dieser wurden 2.692.890 Tiere zu Forschungszwecken „verbraucht“, 83.400 mehr als 2007.
 
Wir appellieren an die neue Bundesregierung, sich zu ihrer Verantwortung für den Schutz der Tiere, so wie er seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, zu bekennen und eine echte Kehrtwende herbeizuführen. Wir brauchen endlich angemessene Fördermittel zur Umstellung der Forschung auf tierversuchsfreie Verfahren und eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
 
Die Veröffentlichung der Versuchstierzahlen für 2009 werden erst Ende 2010 erwartet.
 
Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes vom 26.10.2009
 
 
Steigende Tierversuchszahlen auch in der EU
Im November 2007 veröffentlichte die Euopäische Kommission ihren fünften Bericht über die Anzahl der Tierversuche für das Jahr 2005 (Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes / Akademie für Tierschutz). Auch auf europäischer Ebene steigt das Tierleid weiter an. 12,1 Millionen Tiere wurden 2005 in der EU zu Versuchszwecken „verbraucht“, 15 Prozent davon allein in Deutschland (1.822.424). Ein neuer trauriger Rekord. Erstmals wurden 2005 auch die Zahlen der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten erfasst.
 

EU-Chemikalienpolitik


Die neue Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung/Bewertung und Authorisierung/zulassung von Chemikalien) ist im Juni 2007 in Kraft getreten (Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes / Akademie für Tierschutz). Die Registrierung von Chemikalien hat im Juni 2008 begonnen (Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes). Es ist zwar gelungen, viele ursprünglich geplante Tierversuche zu verhindern und wichtige Maßgaben zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren in der neuen Gesetzgebung zu verankern. Gleichwohl sind aber noch nicht alle Tierversuche durch bereits verfügbare tierversuchsfreie Verfahren ersetzt worden. Nun gilt es die Umsetztung der Verordung kritisch zu überwachen.
 

 


EU-Kosmetikrichtlinie


In der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie wird ein Vermarktungsverbot von in Tierversuchen getesteten Kosmetika  und ein EU-weites Tierversuchsverbot in zeitlichen Etappen für 2004, 2009 und 2013 vorgeschrieben.
 
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie kommt es aus der Sicht des Tierschutzes zu einigen Ungereimtheiten. Die Akademie für Tierschutz setzt sich immer wieder dafür ein, dass die Vorgaben der Richtlinie strikt zum Wohl der Tiere umgesetzt werden.
Mehr zu den Entwicklungen zur Abschaffung von Tierversuchen im Bereich Kosmetik


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