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Tiergerechte Bestandsregulierung |
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Da die Nistmöglichkeiten in den Städten sehr schlecht sind, ist die erste Priorität einer tiergerechten Bestandesregulierung die Schaffung von geeigneten Brutstätten. Deshalb sollten für sie Taubenhäuser (-türme) errichtet werden.
Von großer Bedeutung ist die Standortwahl dieser Einrichtungen. Sie werden nur dann von den Tauben akzeptiert, wenn sie dort aufgestellt werden, wo sich bereits seit längerer Zeit Tauben in größerer Zahl aufhalten. Sie sollten ca. 10-20 m hoch sein, nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Bäumen errichtet und nicht in Senken aufgestellt werden. Die Anbindung der Tauben an die Schläge, in denen ein kontrollierter Gelegeaustausch zur Geburtenkontrolle erfolgt, entspricht den Bedürfnissen der Tiere und entlastet zudem die Hausbesitzer, da der Taubenkot in den Schlägen gesammelt werden kann.
Werden die Brutmöglichkeiten von den Tauben akzeptiert, kann dort ein Eiaustausch erfolgen. Dazu werden frisch gelegte Eier in den Nestern gegen Plastikeier ausgetauscht.
Zur langfristigen und tierschutzgerechten Regulierung von Stadttaubenschwärmen ist eine mehrgleisige Strategie nötig: Neben der beschriebenen Einrichtung von Taubenhäusern etc. muss auch die Versorgung der Tauben mit artgerechtem Futter in den Einrichtungen und – wenn nötig – an anderen festgelegten Stellen der Stadt durch einzelne in das Projekt eingebundene Personen erfolgen. Parallel und zeitlich begrenzt kann auch die Auslegung einer Hormonpille sinnvoll sein. Weiterhin muss die Bevölkerung Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Fragen und Problemen wenden kann.
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