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Schlittenhundesport |
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Zu den bekanntesten Schlittenhunderassen hierzulande gehören der Alaskan Malamute, der Sibirian Husky, der Samojede und der Grönlandshund. Daneben werden diverse Mischlinge und Sonderzüchtungen wie German Trail Hounds, Norwegian Hounds und Alsakan Huskys für Rennen eingesetzt. Nach internationalem Reglement werden je nach Anzahl vorgespannter Hunde folgende Rennklassen unterschieden: Kategorie A (6 bis 8 Hunde), Kategorie B (4 bis 6 Hunde), Kategorie C (2 bis 4 Hunde) und die offene Klasse (mehr als 8 Hunde). Weiterhin gibt es den Pulka-Sport, bei dem der Hundeführer (so genannter Musher) auf Langlaufski fährt.
 Voraussetzung für die tierschutzgerechte Ausübung des Schlittenhunderennsports ist, dass das Wohlbefinden der Hunde im Vordergrund steht. Die Schlittenhunde müssen die geforderte Leistung freiwillig erbringen und zuvor entsprechend trainiert worden sein.
Aus Sicht des Tierschutzes sind verschiedenen Bereiche zu nennen, die im Zusammenhang mit dem Schlittenhundesport Probleme schaffen. So trägt die Popularität dieser Sportart dazu bei, dass sich immer mehr Personen einen Schlittenhund als Haustier anschaffen, aber den Ansprüchen solcher Hunde nicht gerecht werden. Sowohl die Einzelhaltung in geheizter Wohnung ohne ausreichenden Auslauf als auch die Zwingerhaltung sind als nicht artgerecht zu bezeichnen.
Leider stehen auch bei der Ausübung des Rennsportes oftmals das Vergnügen und der Ehrgeiz des Menschen im Vordergrund. Da grundsätzlich der stärkste Hund im Gespann das Tempo vorgibt, besteht die Gefahr, dass schwächere Tiere überfordert werden, wobei durchaus ein bedenklicher Erschöpfungszustand erreicht werden kann. Hier liegt es in der persönlichen Verantwortung des Mushers, Rücksicht auf die schwächeren Tiere zu nehmen.
Bei kleineren lokalen Rennen steht oftmals nicht einmal ein Tierarzt zur Verfügung, der Kontrollen durchführt und verletzte bzw. Hunde sofort behandeln kann.
Ein weiteres Problem ist es, wenn die Hunde einen Großteil der Zeit während der Rennveranstaltung am Stake-out (0,8 bis 1 m Ketten-Anbindung) oder in Transportboxen verbringen und so weder ausreichenden Bewegungsspielraum noch Kontakt mit ihren Artgenossen haben. Da es keine verbindlichen Vorschriften zu Ausstattung der Boxen gibt, sind diese häufig aus verschiedenen Gründen nicht geeignet: Zum einen sind sie oftmals zu klein, so dass die Hunde sich nicht einmal ausgestreckt hinlegen können, zum anderen sind sie unklimatisiert bzw. nicht Wärme gedämmt.
Besonders eklatant wird der Bewegungs- und Beschäftigungsmangel, wenn die Hunde eine mehrtägige Anreise zu den internationalen Veranstaltungen absolvieren müssen.
Rennen, die unter Bedingungen durchgeführt werden, die befürchten lassen, dass den Tieren aufgrund der Umstände (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beschaffenheit der Wegstrecke etc.) Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen, sind sie nicht tiergerecht. Beim Laufen auf Asphalt und bei Temperaturen über 15 C° ist dies z.B. der Fall, da mit Lahmheiten und Kreislaufzusammenbrüchen gerechnet werden muss.
Die Akademie für Tierschutz lehnt daher Sommerrennen generell ab.
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| Lebenskosten sind deutlich höher als die Anschaffungskosten.
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| Die Zucht von Heimtieren muss umfassend gesetzlich geregelt werden.
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| TierbörsenTierbörsen stellen eine unnötige Belastung für die Tiere dar und sind daher abzulehnen.
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| Der Deutsche Tierschutzbund hat an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens mitgearbeitet.
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| Ab 1. Oktober 2004 gelten für Hunde und Katzen neue Reisebestimmungen.
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