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Haustiere

So genannte Kampfhunde

 
 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde Menschen angreifen und schwer, vereinzelt sogar tödlich verletzen. Die Angreifer sind zumeist große Hunde unterschiedlicher Rassen. In der Bevölkerung führen Meldungen über solche Ereignisse verständlicherweise zu Ängsten und zu Diskussionen über die Gefährdung des Menschen durch aggressive Hunde. Regelmäßig werden dann Stimmen laut, die neben anderen Maßnahmen ein Verbot bestimmter Hunderassen fordern. Rottweiler, Dobermann, Schäferhund, Dogge zum Beispiel oder so genannte "Kampfhunde" und sogar alle großen Hunderassen werden genannt, je nachdem, welcher Rasse der in einen aktuellen Unfall verwickelte Hund gerade angehört.
 
Obwohl es keine Belege dafür gibt, dass von bestimmten Hunderassen eine erhöhte Gefahr ausgeht, beinhalten die meisten Gefahrhunderegelungen der Länder eine Auflistung von Hunderassen, die pauschal als gefährlich eingestuft werden. Über die Hunde, wenn sie überhaupt noch gehalten werden dürfen, wird häufig Leinen- und Maulkorbzwang verhängt.
 
Besonders die Tierschutzvereine und die Tierheime sind durch die rechtlichen Bestimmungen in schwere Bedrängnis geraten. Viele Halter geben ihr Tier im Tierheim ab, "freiwillig" oder weil die Behörde dies angeordnet hat. Zu den Problemen mit den angeblich "gefährlichen Hunden" kommt auch noch, dass immer mehr Halter auch andere, vor allem große Hunde, im Tierheim abgeben. Gleichzeitig finden sich für die vielen freundlichen, völlig harmlosen Hunde kaum noch Abnehmer.
 
Aus der Sicht des Tierschutzes ist es der Sache nicht dienlich, wenn aufgrund einzelner Ereignisse bestimmte Hunderassen oder große Hunde generell als gefährlich eingestuft werden. Dies wird der überwiegenden Mehrzahl der freundlichen, zuverlässigen Hunde dieser Rassen und vor allem den vielen Mischlingen nicht gerecht.
 
Der Deutsche Tierschutzbund hat in zahlreichen Stellungnahmen zum Thema Position bezogen und mögliche Ursachen für Unfälle mit Hunden und vorbeugende Lösungswege aufgezeigt. Er führte verstärkt Aktionen durch, um das Image von Hunden zu verbessern, etwa die Kampagne "Hund - Partner des Menschen" sowie die bundesweite Aktion für den Hund als Freund des Menschen.
 
Im Zuge der Diskussionen um so genannte Kampfhunde haben die Bundesländer, teilweise in Eilverordnungen und ohne jede Rücksprache mit dem Tierschutz, neue Bestimmungen zur Haltung "gefährlicher Hunde" erlassen. Was im einen Land angeordnet wurde, hat schon im Nachbarland keine Gültigkeit mehr. Verständlicherweise sind die Hundehalter verunsichert und empört. Deshalb haben wir Ihnen eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt (Länderregelungen).
 
  Mehr zu diesem Thema:
Bundesweite Aktion für den Hund als Freund des Menschen
 
Downloads
Länderregelungen
Stellungnahme zu so genannten Kampfhunden
 
 

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