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Grenzfälle im Sport mit Tieren aus Sicht des Tierschutzes |
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Sport mit Tieren kann Spaß und Spiel für Mensch und Tier bedeuten. Leider können aber auch Aspekte des Tierschutzes beim Sport mit Tieren in den Hintergrund treten und damit Grenzen überschritten werden, vor allem dann, wenn der menschliche Ehrgeiz an die erste Stelle rückt.
Was sind nun Grenzfälle im Sport mit Tieren? Aus Sicht des Tierschutzes ist Sport mit Tieren dann vertretbar, wenn das Wohl der Tiere im Vordergrund steht, die Leistung freiwillig erbracht wird und den Tieren keine Leistungen abverlangt werden, die sie überfordern oder nicht tiergerecht sind. Weitere Voraussetzungen für tiergerechten Sport ist die artgerechte Haltung des Tieres, eine angemessene Betreuung und Pflege und die dauerhafte Übernahme der Verantwortung für das Tier.
Generell müssen die Bedürfnisse des Tieres an erster Stelle stehen. Wenn sie nicht berücksichtigt werden, sind Grenzfälle im Sport mit Tieren erreicht. Schmerzen, Leiden und Schäden im Sport mit Tieren können in folgenden Bereichen entstehen: bei der Haltung, im Training und im Wettkampf, beim Transport oder beim Umgang mit dem Tier.
Beispiel aus dem Pferdesport:
Aktuell im Pferdesport laufen Diskussionen über Rodeo und fragliche Ausbildungselemente, wie beispielsweise die Rollkur im Dressursport. Hier sind die Grenzen aus Tierschutzsicht klar überschritten.
Beispiel aus dem Hundesport:
Windhundrennen werden in Deutschland - im Gegensatz zu Großbritannien und Irland - im kleinen Rahmen als Amateurveranstaltung durchgeführt. Generell entspricht das schnelle Laufen durchaus dem rassetypischen Bewegungsbedürfnis der Windhunde. Solange die Tiere nicht überfordert werden, die Leistungen freiwillig erbringen können und Haltung und Training der Hunde tiergerecht ist, ist diese Art der Veranstaltungen nicht grundsätzlich abzulehnen. Kommen jedoch hohe Gewinnsummen hinzu und werden die Hunde ausschließlich als "Rennmaschinen" gebraucht und "verbraucht", wie dies vor allem in Irland und Spanien der Fall ist, ist die Grenze zur Tierqual überschritten.
Seit einiger Zeit wird Schlittenhundesport in Deutschland immer beliebter. Sofern das Wohl der Hunde im Vordergrund steht und diese Sportart vorrangig aus Spaß am Umgang mit den Hunden betrieben ist, ist grundsätzlich nichts gegen Schlittenhunderennen auszusetzen. Sobald aber der menschliche Ehrgeiz überwiegt, können tierschutzrelevante Probleme im Schlittenhundesport auftreten.
Beispiel aus dem Brieftaubensport:
Ungefähr 60.000 Züchter halten ca. 10 Millionen Brieftauben. Die Wettflüge finden in den Frühlings- bis Sommermonaten statt. Tierschutzrelevante Probleme können aber nicht nur bei dem eigentlichen Sport, dem Wettflug, auftreten, sondern auch bei der Haltung und beim Transport.
Um Tauben dazu zu bringen, mit Höchstgeschwindigkeit zum heimatlichen Schlag zurückzukehren, werden verschiedene Methoden angewandt. Ein Verfahren ist die so genannte Witwerschaft. Hierbei wird die Paarbindung der monogam lebenden Tauben zur Motivation ausgenutzt. Trennt man die Partner voneinander, werden die Tiere ihre ganze Kraft danach ausrichten, möglichst schnell wieder beisammen zu sein. Manche Züchter halten die Tiere die gesamte Flugsaison voneinander getrennt. Eine andere Methode, die Anwendung findet, ist die Nestmethode. Hierbei werden die weiblichen Tiere ihrem Nest bzw. den gerade geschlüpften Jungen entrissen. Die Sorge um das Nest und die Jungtiere lässt die Taube besonders schnell nach Hause fliegen. Diese Methoden sind aus Tierschutzsicht kritisch zu bewerten. Der Heimkehrwille und damit die Leistungsbereitschaft werden gesteigert, die voneinander getrennten Tiere werden absichtlich in einen Stresszustand versetzt.
Von großer Tierschutzrelevanz sind die Tierverluste bei den Flügen, die sich bei ungünstiger Wetterlage deutlich erhöhen können. Erschöpfte und verirrte Tiere schließen sich nicht selten den Schwärmen von Stadttauben an, wobei allerdings die wenigstens Zuchttauben bei dem Kampf um die tägliche Nahrung eine reelle Überlebenschance haben.
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