Startseite Akademie « Tierversuche « Kritik an Tierversuchen « Alibi für Tierversuche 
Logo: Deutscher Tierschutzbund e.V. Schriftzug: Deutscher Tierschutzbund e.V.
SpendenSitemapFAQ
Startseite Akademie
Aktuell
Auszeichnungen
Tierversuche
Aktuelle Themen
Rechtsbereich Tierversuche
Kritik an Tierversuchen
Primatenversuche
EU-Chemikalienpolitik
EU-Kosmetikrichtlinie
Tierversuchslaboratorien
Haltungsempfehlungen für Versuchstiere
Der bessere Weg
Tiere in der Landwirtschaft
Haustiere
Wildtiere
Tier und Recht
Jugendtierschutzpreis
Publikationen
Veranstaltungshinweise
Links

Deutscher Tierschutzbund e.V.
Tier-, Natur- und Jugendzentrum Weidefeld
Kinderportal
Jugendportal
Deutsches Haustierregister

   NewsletterBestellen
 
Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V.
DZI Spenden Siegel: Geprüft + Empfohlen

Tierversuche

Studie belegt: Medizinischer Nutzen ist lediglich Alibi für Tierversuche

 
 

Notwendigkeit von Tierversuchen hinterfragt

Tierversuche dürfen nach dem deutschen Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn sie einem bestimmten Forschungsziel dienen und für diesen Zweck unerlässlich sind. Doch wie will man entscheiden, ob ein Versuch wirklich notwendig ist? Bekanntlich ist Papier geduldig und Wissenschaftler versprechen in ihren Tierversuchsanträgen meist bahnbrechende Erfolge für den medizinischen Fortschritt, womit auch die ethische Notwendigkeit der Versuche begründet wird. Genehmigungsbehörden vertrauen diesen Verheißungen und erlauben dann die Durchführung der Versuche. Eine aufwändige Studie, die im Sommer 2006 auf dem internationalen, wissenschaftlichen Alternativmethodenkongress in Linz vorgestellt wurde, belegt, dass die klinische Relevanz von Tierversuchsvorhaben jedoch gleich null ist.
 
Ob ein Tierversuch den Nutzen geliefert hat, der versprochen wurde und damit unerlässlich war, lässt sich nur rückblickend bewerten. Man vergleicht, ob der Experimentator die in Aussicht gestellten Ziele nach Abschluss der Versuche erreicht hat, ob die Ergebnisse in der Fachwelt Beachtung gefunden und im Idealfall zu einer neuen Therapie bei der Behandlung von Krankheiten geführt haben. In der Praxis bedeutet diese retrospektive Betrachtung eine langwierige und aufwändige Literaturstudie.

Versprochene Ziele verfehlt

In der Studie wurden alle Forschungsvorhaben mit Tierversuchen der Universität Würzburg, Regensburg, Bayreuth und Erlangen-Nürnberg zwischen 1991 und 1993 ausgewertet, um zu sehen, welchen medizinischen Nutzen sie erbracht hatten. In allen 51 Versuchanträgen wurde versprochen, dass die Tierversuche zu einer neuen Therapie beitragen würden. Um nun zu prüfen, ob die im Tier gefundenen Ergebnisse zum in Aussicht gestellten medizinischen Nutzen beitragen, wurde weiter ermittelt, inwieweit die Projekte bis 2004 in wissenschaftlichen und medizinischen Fachjournalen zitiert wurden.
 
Die Studie, die sich auf die Analyse von mehr als 1000 Fachartikeln stützt, beweist, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen: Gerade einmal in 0,3 % aller untersuchten Versuchsvorhaben konnte ein Zusammenhang der Tierversuchsbefunde mit Ergebnissen am Menschen hergestellt werden. Doch selbst aus diesen Forschungsvorhaben resultierte nach zehn Jahren keinerlei klinische Therapie für den Menschen. Und dies, obwohl genau diese in den damaligen Tierversuchsanträgen in Aussicht gestellt wurde.

Weitere Studie

Auch in einer eigenen Studie „Nerv getroffen: Hirnforschung mit Tierversuchen – zum Wohle des Menschen?“ (2001)  begutachtete der Deutsche Tierschutzbund Tierversuchsprojekte im Bereich der Hirnforschung über den Zeitraum von zehn Jahren an der Universität Bremen. Auch hier konnte nachgewiesen werden, dass die durchgeführten Tierversuche lediglich biologische Detailkenntnisse ergaben, der medizinische Nutzen jedoch ausgeblieben ist.
 
Diese Studien verdeutlichen unmissverständlich, dass die gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung zur Genehmigung von Tierversuchen völlig unzulänglich sind. Die Akademie für Tierschutz fordert daher, dass Tierversuche und Genehmigungsverfahren einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Im Einzelfall muss auch die Möglichkeit bestehen, die Rechtmäßigkeit eines Tierversuches vorab durch ein Gericht prüfen zu lassen. Die Akademie für Tierschutz befürwortet daher die Einführung des Verbandsklagerechtes für seriöse Tierschutzorganisationen.


Weitere Themen
 
 
Zellkulturlabor
Im eigenen Zellkulturlabor leisten wir einen aktiven Beitrag zu einer Forschung ohne Tierversuche.
Zellkulturlabor
 
 
Versuche an Primaten
Erschütternde Missstände im Laboralltag machen deutlich: Versuche an Affen müssen sofort verboten werden.
Versuche an Primaten
 
 
EU-Chemikalienpolitik
Die neue EU-Chemikalienpolitik darf kein Massengrab für 45 Mio. Tiere werden.
EU-Chemikalienpolitik
 
 
EU-Kosmetikrichtlinie
Über 20 Jahre Kampf zur Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetika: Erfolge stellen sich nur etappenweise ein.
EU-Kosmetikrichtlinie
 


 
Datenschutz | Impressum | Kontakt | Hilfe Druckversion
© 2010 Deutscher Tierschutzbund e.V.