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Studie belegt: Medizinischer Nutzen ist lediglich Alibi für Tierversuche |
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Notwendigkeit von Tierversuchen hinterfragtTierversuche dürfen nach dem deutschen Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden, wenn sie einem bestimmten Forschungsziel dienen und für diesen Zweck unerlässlich sind. Doch wie will man entscheiden, ob ein Versuch wirklich notwendig ist? Bekanntlich ist Papier geduldig und Wissenschaftler versprechen in ihren Tierversuchsanträgen meist bahnbrechende Erfolge für den medizinischen Fortschritt, womit auch die ethische Notwendigkeit der Versuche begründet wird. Genehmigungsbehörden vertrauen diesen Verheißungen und erlauben dann die Durchführung der Versuche. Eine aufwändige Studie, die im Sommer 2006 auf dem internationalen, wissenschaftlichen Alternativmethodenkongress in Linz vorgestellt wurde, belegt, dass die klinische Relevanz von Tierversuchsvorhaben jedoch gleich null ist.
Ob ein Tierversuch den Nutzen geliefert hat, der versprochen wurde und damit unerlässlich war, lässt sich nur rückblickend bewerten. Man vergleicht, ob der Experimentator die in Aussicht gestellten Ziele nach Abschluss der Versuche erreicht hat, ob die Ergebnisse in der Fachwelt Beachtung gefunden und im Idealfall zu einer neuen Therapie bei der Behandlung von Krankheiten geführt haben. In der Praxis bedeutet diese retrospektive Betrachtung eine langwierige und aufwändige Literaturstudie.
Versprochene Ziele verfehltIn der Studie wurden alle Forschungsvorhaben mit Tierversuchen der Universität Würzburg, Regensburg, Bayreuth und Erlangen-Nürnberg zwischen 1991 und 1993 ausgewertet, um zu sehen, welchen medizinischen Nutzen sie erbracht hatten. In allen 51 Versuchanträgen wurde versprochen, dass die Tierversuche zu einer neuen Therapie beitragen würden. Um nun zu prüfen, ob die im Tier gefundenen Ergebnisse zum in Aussicht gestellten medizinischen Nutzen beitragen, wurde weiter ermittelt, inwieweit die Projekte bis 2004 in wissenschaftlichen und medizinischen Fachjournalen zitiert wurden.
Die Studie, die sich auf die Analyse von mehr als 1000 Fachartikeln stützt, beweist, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen: Gerade einmal in 0,3 % aller untersuchten Versuchsvorhaben konnte ein Zusammenhang der Tierversuchsbefunde mit Ergebnissen am Menschen hergestellt werden. Doch selbst aus diesen Forschungsvorhaben resultierte nach zehn Jahren keinerlei klinische Therapie für den Menschen. Und dies, obwohl genau diese in den damaligen Tierversuchsanträgen in Aussicht gestellt wurde.
Weitere StudieAuch in einer eigenen Studie „Nerv getroffen: Hirnforschung mit Tierversuchen – zum Wohle des Menschen?“ (2001) begutachtete der Deutsche Tierschutzbund Tierversuchsprojekte im Bereich der Hirnforschung über den Zeitraum von zehn Jahren an der Universität Bremen. Auch hier konnte nachgewiesen werden, dass die durchgeführten Tierversuche lediglich biologische Detailkenntnisse ergaben, der medizinische Nutzen jedoch ausgeblieben ist.
Diese Studien verdeutlichen unmissverständlich, dass die gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung zur Genehmigung von Tierversuchen völlig unzulänglich sind. Die Akademie für Tierschutz fordert daher, dass Tierversuche und Genehmigungsverfahren einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Im Einzelfall muss auch die Möglichkeit bestehen, die Rechtmäßigkeit eines Tierversuches vorab durch ein Gericht prüfen zu lassen. Die Akademie für Tierschutz befürwortet daher die Einführung des Verbandsklagerechtes für seriöse Tierschutzorganisationen.
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