|

Das neue Hufbeschlagsgesetz |
|
|
Am 10.03.2006 hat der Bundesrat dem neuen Hufbeschlagsgesetz, das schon im Februar vom Bundestag verabschiedet worden war, zugestimmt. Das Gesetz löst das Hufbeschlagsgesetz von 1940 und die Hufbeschlags-Verordnung von 1974 ab.
Als Hauptunterscheidungspunkt zum Gesetz von 1940 wird der Begriff „Hufbeschlag“ nicht mehr nur als Hufschutz durch Eisen definiert, sondern er beinhaltet jetzt alle Verrichtungen am Huf, die über die übliche Pflege und Reinigung hinausgehen. Diese, unter Hufbeschlag zusammengefassten Tätigkeiten dürfen nur noch von qualifizierten staatlich anerkannten Fachkräften durchgeführt werden. Alle bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes praktizierenden Hufpfleger, -techniker und -orthopäden dürfen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. In Zukunft aber müssen alle Personen, die am Hufe arbeiten wollen, die staatlich geregelte Ausbildung zum Hufbeschlagsschmied durchlaufen. Die Verordnung, die die zukünftige Ausbildung regeln wird, ist noch nicht veröffentlicht worden. Durch das Gesetz ist allerdings schon geregelt, dass die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied länger dauern und breiter gefächert sein wird. Außerdem werden innovative Hufschutzmaterialien Bestandteil des Lehrplans.
Seit vielen Jahren ist die Anzahl der Hufschmiede und der Ausbildungsstätten für Hufbeschlagschmiede rückläufig, während die Anzahl der Reitpferde weiter zunimmt. Es bildeten sich neue Berufszweige heraus, die an Stelle des Hufbeschlags mit Eisen alternative Behandlungsmethoden am Hufe ausübten. Zu diesen alternativen Berufsgruppen gehören die Hufpfleger, die Huftechniker und die Huforthopäden. Die Ausbildungen von Hufpflegern, Huftechnikern und Huforthopäden sind staatlich nicht anerkannt und die Ausbildungsqualitäten von Schule zu Schule variieren. Aus Tierschutzsicht kann kein generelles Urteil pro oder contra Eisenbeschlag gefällt werden. Abhängig vom Pferd, vom Zustand des Hufes und dem Betätigungsfeld des Tieres muss entschieden werden, welche Hufbehandlungsmethode am Sinnvollsten für das jeweilige Tier ist. Wichtig für den Pferdehalter ist jedoch zu wissen, dass die behandelnde Person gründlich ausgebildet wurde und in der Lage ist, diese Entscheidung zu treffen. Da Hufbeschlag unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit von Huftieren nimmt, liegt es im Interesse des Tierschutzes, Qualifikationen mit diesem Beruf zu verbinden, die staatlich anerkannt werden müssen. Die Ausbildung sollte eine breite Grundlage in allen Bereichen bilden (traditioneller Eisenbeschlag, alternative Hufschutzmaterialien sowie Barhufpflege), so dass im späteren Berufsleben die Möglichkeit zu Spezialisierungen auf einzelnen Gebieten besteht.
|
|

 |
| Lebenskosten sind deutlich höher als die Anschaffungskosten.
|
|
| |
 |
| Die Zucht von Heimtieren muss umfassend gesetzlich geregelt werden.
|  |
|
| |
 |
| TierbörsenTierbörsen stellen eine unnötige Belastung für die Tiere dar und sind daher abzulehnen.
|  |
|
| |
 |
| Der Deutsche Tierschutzbund hat an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens mitgearbeitet.
|  |
|
| |
 |
| Ab 1. Oktober 2004 gelten für Hunde und Katzen neue Reisebestimmungen.
|  |
|
| |
|

|