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Haustiere

Die aktuelle Situation in Bayern

 
 


Diese Anbindehaltung in Bayern ist tierschutzwidrig.

Es ist davon auszugehen, dass noch über 150 Pferdehaltungen in Bayern existieren, in denen Pferde in Ständern gehalten werden.
 
Hierbei handelt es sich vor allem um Kaltblüter, Haflinger und Schulpferde. Obwohl das Bayrische Staatsministerium dem Deutschen Tierschutzbund zustimmt, dass die Ständerhaltung von Pferden keine tierschutzkonforme Haltungsform darstellt, existiert kein Erlass, der diese Haltung in Bayern verbietet. Das Staatsministerium setzt auf Beratungs- und Überzeugungsarbeit durch die Amtsveterinäre.
 
Hierzu ergab die durchgeführte Umfrage, dass alle Amtstierärzte im persönlichen Gespräch die Ständerhaltung von Pferden als eine tierschutzwidrige Haltungsform ablehnen. Einigen Amtstierärzten ist es erfreulicherweise gelungen, Pferdehalter zum Umbau der Stallungen zu bewegen. Es bleiben aber noch die "Uneinsichtigen" übrig, die wiederum die Amtstierärzte auffordern, ihnen die rechtlichen Grundlagen aufzuzeigen, durch die sie zum Umbau gezwungen werden können.
 
Und genau diese rechtliche Grundlage fehlt in Bayern, da es keinen Erlass gibt, der die Ständerhaltung von Pferden verbietet. In der Vergangenheit hat sich der Deutsche Tierschutzbund wiederholt an das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gewandt. Im Januar 2006 hat sich der Deutsche Tierschutzbund erneut an den für den Tierschutz zuständigen bayrischen Staatsminister Schnappauf mit der Bitte gewandt, endlich das überfällige und dringend notwendige Verbot auch in Bayern durchzusetzten.
 
Auch 2007 ließ der Deutsche Tierschutzbund nicht locker, um ein längst überfälliges Verbot der Anbindehaltung auch in Bayern durchzusetzen. Lesen Sie hierzu unser Schreiben an den Staatsminister vom 4. Dezember 2007 und die verspätete Antwort, die nach einer "Erinnerung" endlich eingetroffen ist. die Anwort ist sehr enttäuschend, da auch ein aktuelles Gutachten neben anderen wissenschaftlichen Publikationen eindeutig zeigt, dass die Anbindehaltung von Pferden nur als eine tierquälerische Haltungsform zu bezeichnen ist.
 
Am 20.01.2010 erstatteten wir eine Strafanzeige gegen den Betreiber einer Reitschule in der Nähe von Nürnberg, wo elf Pferde in Ständern angebunden gehalten wurden. Die Strafanzeige war erfolgreich, denn der Pferdehalter hat in der Zwischenzeit seine Stallungen umgebaut und schaffte die Anbindehaltung ab. Auch den Druck auf das zuständige bayerische Staatsministerium hielten wir aufrecht (lesen Sie hierzu unser Schreiben an den Staatsminister Dr. Markus Söder). Wir erhielten endlich die Antwort aus dem Ministerium, dass die Anbindehaltung auch in Bayern ab 2014 verboten wird (unter Downloads für Sie die Anwort des Bayerischen Staatsministerium).
 
  Mehr zu diesem Thema:
Downloads
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums 2010
Brief an Staatsminister Dr. Markus Söder 2010
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums 2008
Brief an Bayerisches Staatsministerium 2007
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums 2006
Brief an Bayerisches Staatsministerium 2006
Antwort des Bayrischen Staatsministers Miller 2002
fileadmin/mediendatenbank_free/Hintergrundinformationen/Heimtiere/Brief_an_Staatsminister_Dr._Markus_Soeder.PDF
 
 

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