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Anbindehaltung von Pferden

 
 
In dieser Haltungsform sind die Pferde in engen Ständern angebunden. Die Pferde können sich lediglich ablegen und aufstehen, aber weder können sie sich frei bewegen oder wälzen, noch ausgestreckt liegen.
 
Wie wissenschaftliche Studien beweisen, zeigen über die Hälfte aller in Ständern gehaltenen Pferde gravierende Verhaltensstörungen. Weder kann das Bedürfnis nach Bewegung, Körperpflege und Sozialkontakt gestillt werden noch können die in Ständern gehaltenen Pferde sich in die für den Tiefschlaf unerlässliche Seitenlage legen (siehe dazu auch Broschüre Artgerechte Pferdehaltung).
 
Auch in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009 wird die Anbindehaltung von Pferden als tierschutzwidrig beurteilt.
 
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich seit vielen Jahren für die Abschaffung der Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ein. Erfreulicherweise ist die Ständerhaltung inzwischen in fast allen Bundesländern verboten. Auch Bayern hat als letztes Bundesland bekannt gegeben, dass es ab 2014 die Anbindehaltung verbietet.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Ständerhaltung in Bayern
 
Downloads
Positionspapier: Anbindehaltung von Pferden (21.01.10, PDF)
 
 

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