|

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/Schweine in Kraft |
|
|
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, die in der EU-Richtlinie (Richtlinie 2001/93/EG der Kommission vom 9. November 2001 zur Haltung von Schweinen) festgelegten Anforderungen in sein jeweiliges nationales Recht umzusetzen. Dabei steht es jedem Land frei, in seinen nationalen Bestimmungen über die Mindestanforderungen, die in der EU-Richtlinie festgelegt sind, hinauszugehen.
Sie trat am 4. August 2006 in Kraft.
ChronologieJeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist verpflichtet, die in der EU-Richtlinie (Richtlinie 2001/93/EG der Kommission vom 9. November 2001 zur Haltung von Schweinen) festgelegten Anforderungen in sein jeweiliges nationales Recht umzusetzen. Dabei steht es jedem Land frei, in seinen nationalen Bestimmungen über die Mindestanforderungen, die in der EU-Richtlinie festgelegt sind, hinauszugehen.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht erfolgt.
Im Frühling 2003 gibt das Bundesministerium einen Entwurf der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Schwein heraus. Der Entwurf ging erfreulicherweise über die Vorgaben, die in der EU-Richtlinie festlegt sind, hinaus. Gerade das geforderte Platzangebot für Mastschweine und Absatzferkel war in diesem Entwurf größer als es die EU-Richtlinie festlegt. (Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes im Bündnis Tierschutz zum ersten Entwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Teil Schwein (Mai 2003))
Damit ein solcher Entwurf Beschlusskraft hat, müssen die Länder im Bundesrat ihre Zustimmung geben. Von Seiten des Bauernverbandes und der unionsgeführten Bundesländer regte sich sofort nach Veröffentlichung des Entwurfes Widerstand. Sie stimmten in der entscheidenden Bundesratssitzung im November 2003 ausschließlich einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie in das nationale Recht zu. Gleichzeitig zu der 1:1-Lösung bei den Schweinen wollte der Bundesrat die Wiedereinführung der Käfighaltung bei Legehennen durchsetzen.
Mit dem Deutschen Tierschutzbund und seinen Partnern als Rückenstärkung (Kampagne: Macht Platz für die Schweine) entschied sich das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erfreulicherweise dafür, diesem Bundesratsbeschluss nicht zuzustimmen.
Da bei Nichtumsetzung der EU-Richtlinie eine Konventionalstrafe gegen Deutschland in sechsstelliger Höhe droht, machte das Bundesministerium im Mai 2004 erneut einen Vorstoß für eine neue nationale Schweinehaltungsverordnung. Der neue Verordnungsentwurf folgte dem Bundesratsbeschluss in großen Teilen. Letztendlich war es nur noch das größere Flächenangebot für Absetzferkel und Mastschweine, das deutlich über die EU-Mindestangaben hinausging. Ein für den Tierschutz enttäuschender Kompromiss!
Doch selbst diese Kompromisslösung führt erneut zu politischem Widerstand.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 8. September 2005 die Bundesrepublik Deutschland verurteilt. Deutschland hat gegen die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen verstoßen, weil es die Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat.
Im Februar 2006 wurde die vierte Fassung eines Entwurfs für die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Schwein vom Bundesministerium erarbeitet. Diese Fassung wurde am 7. April 2006 im Bundesrat abschließend beraten und als Beschluss angenommen (Drucksache 119/06 Beschluss). Minister Seehofer hat nunmehr die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 22. August 2006 unterzeichnet. Sie trat am 4. August 2006 in Kraft. Dies kommt einer nahezu 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie gleich und ist eine erneute Enttäuschung für den Tierschutz.
|
Mehr zu diesem Thema:
|
|
|
|
|
|

 |
| Zuchtziel sind Tiere mit rekordverdächtigen Leistungen zur Gewinnmaximierung.
|  |
|
| |
 |
| Gesetzliche Rahmenbedingungen für das Halten von Nutztieren.
|  |
|
| |
 |
| Wegen geringer Produktionskosten werden Tiere auf engstem Raum gehalten.
|  |
|
| |
|

|