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Qualzucht, sogenannte "Nackthunde"

Der Deutsche Tierschutzbund konnte durch jahrelange Aufklärungsarbeit bewirken, dass sich zahlreiche Tierfreunde vor dem Erwerb eines Tieres sehr genau erkundigen, ob sie damit möglicherweise die Qualzüchtung von Tieren unterstützen. Viele Tierhalter wählen bei Hunden oder Katzen auf unseren Ratschlag hin auch ganz bewusst die „Promenadenmischung“, die im Tierheim auf ein neues Zuhause wartet.
 
Ausgerechnet „Liebhaber“, die sich mit kuriosen Züchtungen profilieren wollen, lassen sich dagegen nur schwer zur Abkehr von der Qualzucht bewegen. Unsere Forderung nach einem bundesweiten Qualzuchtverbot wurde zwar schon 1986 aufgegriffen und im Tierschutzgesetz verankert. Doch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden und Gerichte tun sich schwer, das Verbot in die Praxis umzusetzen. Kommerzielle Anbieter versuchen sich zum Teil mit angeblichen wirtschaftlichen Sachzwängen zu rechtfertigen. Oft bestreiten Züchter sogar, dass die von ihnen fehlgezüchteten Tiere leiden.
 

Gutachten als Ausweg

Genau an diesem Punkt setzt das Qualzuchtgutachten an, das nach langem Hin und Her Ende 1999 vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht wurde. Der Deutsche Tierschutzbund hatte an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens von Anfang an mitgearbeitet. Im Gutachten werden für Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Geflügel konkrete Qualzuchtformen benannt. Es soll Züchtern helfen, Qualzuchten zu vermeiden, und gleichzeitig den Behörden helfen, tierquälerische Züchtungen festzustellen und zu ahnden. Daneben werden aber auch Maßnahmen wie Zuchtverbote, Tieruntersuchungen vor der Zulassung zur Zucht, Kennzeichnung von Zuchttieren oder das Führen von Zuchtbüchern vorgeschlagen.
 
Die Empfehlungen des Qualzuchtgutachtens sind im Zweifelsfalle zwar gerichtsverwertbar, aber sie sind für die Züchter nicht von vornherein rechtsverbindlich. Das heißt, die Züchter können erst gestoppt werden, wenn ein Fall zur Anklage kommt. Damit es gar nicht erst zur Qualzucht kommt, hat der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an gefordert, dass die Ergebnisse des Gutachtens rechtsverbindlich werden und zum Beispiel bei der Zuchtzulassung zugrunde gelegt werden.
 
 

 
  Mehr zu diesem Thema:
Weiterführende Links
Verbraucherministerium: hier kann das Gutachten zur Auslegung von § 11b des TierSchG - Verbot von Qualzüchtungen angefordert werden.
 
Downloads
Eckpunktepapier zum Heimtier(zucht)gesetz
 
 

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